Aktuelles
2018
06. Januar – Winterwanderung
Startpunkt 11.00 Uhr, Altes Kühlhaus (Bushaltestelle) Ohlenhard, mit Kakao und Glühwein. Gemeinsame Wanderung nach Eichenbach, mit kleinem Snack und einer Trinkpause. Gemeinschaftliches Essen im Restaurant. Heimweg individuell oder gemeinschaftlich nach Absprache.
07. April – Dreck weg Tag
Als Gemeinschaftsaktion mit dem Gemeinderat Ohlenhard und weiteren Ortsansässigen, werden wir uns um 10.00 Uhr, vor dem Gemeinschaftshaus treffen. Es wird dann der Müll im Dorf und an den Wegesrändern beseitigt. Anschließend heiteres Beisammensein, mit kleinem Imbiss.
30. April – 3. Feier in den Mai
Auch dieses Jahr richtet der Dorfverein wieder die Feier in den Mai aus. Es wird reichlich Grillgut, Getränke, Musik und gute Laune geben.
Jeder ist herzlich willkommen. Gestartet wird ab 18.00 Uhr. Für den Auf- und Abbau, sowie Grillen und Ausschank, werden gerne helfende Hände gesucht. Bitte bei Jenny oder Bodo melden. Aufbau startet am 30.04. um 10.00 Uhr, unten vor dem Gemeindehaus.
27. Juli – Kirmes op de Ohled
Die diesjährige Kirmesveranstaltung des Junggesellenvereins Himmelblau, wird voraussichtlich, Fr. den 27.07. – Mo. den 30.07. stattfinden.
03. Oktober – Seefest op de Ohled
Das Angelevent, mit frischen Forellen, Räucherforellen Grillgut und Getränken, für Jedermann klein und groß.
Anglerstart 08:00 Uhr, 11.00 Uhr Frühschoppen, 12.00 Uhr Angrillen, 14.00 Uhr Kaffee und Kuchen. Wir freuen uns über jede Kuchenspenden und helfenden Hände.
09. November – St. Martin im Gemeindehaus
Mit St. Martin zu Pferd und Kapelle zum Martinsfeuer und im Anschluss große Tombola, mit Speis und Trank im Gemeindehaus.
Treffpunkt 18.00 Uhr, Gemeindehaus-Vorplatz, mit Kakao und Glühwein.
Galerie
Über uns
Unser Ziel
Gemeinnützige Aktionen zum Erhalt des Dorfbildes, Kultur, Mundart und der Natur. Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege von Brauchtum, Natur und Kultur in Ohlenhard. Der Verein ist konfessionell und parteipolitisch neutral.
Es werden zB. Wanderungen und Feste organisiert, die in erster Linie das Gemeinschaftsgefühl stärken sollen. Des Weiteren soll zur Verschönerung und Erhaltung des Ortsbildes, umgebener Natur und Anlagen beigetragen werden. Hilfe und Beteiligung von Vereinsmitgliedern und natürlich auch Nichtmitgliedern ist jeder Zeit willkommen.
Vereinsname
Dorfverein Op de Ohled e.V.
Mundartbezeichnung für in Ohlenhard
Vereinsgründung
Der Verein ist seit dem 22. Mai 2016 ein eingetragener Verein
Mitgliederzahl
53 Mitglieder+ (Stand 26.01.2018)
Mitgliederversammlung
Findet ein mal im Jahr, meist im Februar nach Karneval, statt. Hier werden dann Vereinsrelevante Themen besprochen und beschlossen.
Vereins-Projekte
Projekt-Ideen
(Stand: 08.06.2018)
Eulenkästen
Unserm Ortnahmen und des Vereinslogo entsprechend, wollen wir natürlich auch ein Augenmerk auf die Eulen in unserem nahen Umfeld legen. In Zusammenarbeit mit dem amtierenden Förster, würde man sich geeignete Stellen heraussuchen, an denen man Kästen anbringt, die als gute Nistplätze dienen können. Ob man diese selber herstellt oder in Auftrag gibt, wäre noch zu überlegen.
Es gibt hier für noch keinen Projektleiter. Interessierte können sich gerne jeder Zeit beim Vereinsvorstand melden (siehe Kontakt).
Insektenhotels
Es könnten an verschiedenen Stellen in und um der Ortschaft, Möglichkeiten geschaffen werden, gezielt Nistplätze für Insekten einzurichten. Da Insekten, insbesondere seien Bienen genannt, für die Natur sehr wichtig sind, würde es vielleicht helfen, wenn vielerorts sogenannte ‘Insektenhotels’ eingerichtet werden in denen sich dann diese einnisten können. Oft suchen sich, z.B. Wespen selber Plätze, die für Menschen nicht so angenehm sind. Wie. z.B. in Rolladenkästen etc.. Dem könnte man hiermit ein wenig vorbeugen, in dem man ideale Plätze anbietet.
Es gibt hier für noch keinen Projektleiter. Interessierte können sich gerne jeder Zeit beim Vereinsvorstand melden (siehe Kontakt).
Häusernamen
Viele Häuser Ohlenhards haben alte Namen, die meist von den Vornamen, Berufen oder ehemaligen Familiennamen der Besitzer abgeleitet wurden. Die Idee ist: Alle Häuser die einen Namen haben mit einem gut sichtbaren Schild auszustatten, auf dem der Name steht. Hier für gibt es bereits verschiedene Ansätze wie das aussehen könnte. Des weiteren könnten auch neue Häusernamen beantragt werden, die noch keinen haben. Diese würden standesgemäß und feierlich auf der Kirmes eingeweiht. Die älteren Häusernamen sind: Täere, Küppesch, Ädems, Tönnesse, Paisch, Ahrens, Äschte, Bärepe, Janns, Recks/Huetewelsch, Kohnens, Stöckesch, Trenge, Pitteres, Rues, Hannesse, Poetzejanns, Freuje, Kirepe und Brennesch…
Baumpatenschaften
Jeder der will, könnte eine Patenschaft für einen oder mehrere Bäume übernehmen. Das würde dann auch bedeuten sich um die Pflege und Instandhaltung zu sorgen. Das könnte in Eingenleistung in Form von Beschnitt und Beseitigung des Laubes oder durch einen monitären Beitrag geschehen. Das müsste dann im Einzelnen besprochen und festgelegt werden. Es sollte eine organisatorische Aufsicht durch den Vorstand oder den Gemeinderat erfolgen.
Freischneiden begehbarer Pfade (Aale Pädchen)
Es gibt verschiedene Pfade und Wege die etwas zugewuchert sind und nicht mehr instandgehalten wurden. Es wäre, im Zuge einer für die Wanderschaft optimierten Infrastruktur, lohnenswert diese wieder begehbar zu machen. Auch hier könnte man sich überlegen Patenschaften zu vergeben, um eine dauerhafte Instandhaltung zu begünstigen?
Verbesserte Infrastruktur für Wanderer
Parkplatz, Wanderkarte, Wanderrouten, Wegweiser/Markierungen etc.. Mit Wandervereinen wie z.B. der Eifelverein könnte hier zu, für die jeweiligen Zuständigkeiten, Rücksprache gehalten werden.
Dorf-Chronik
Die Geschichte des Ortes und die der Häuser
Archiv
2015
Gründung des Vereins
Der Grundstein für den Dorf-Verein “Op de Ohled” wurde im Herbst gelegt, mit der ersten Mitgliederversammlung.
Hier wurden die ersten Ideen für einen Namen, Vereinsinhalte und der erste Satzungsentwurf besprochen. Des weiteren wurden in den Vorstand gewählt: Bodo Schmitz (Vorstandsvorsitzender), Werner Wirz (Stellvertretender Vorstandsvorsitzender), Christel Kirschbaum (Kassenwart), Jennifer Tintelot (1. Beissitzende und Protokoll) und Frank Ziethen (2. Beisitzender)
2016
06. Januar – Traditionelle Neujahrswanderung
Die erste Aktion des frisch gegründeten Vereins, wurde mit guter Beteiligung angenommen. Nach dem Treffen an der Bushaltestelle, mit Glühwein und Tee, ging es los in Richtung Eichenbach zum Restaurant Wiesengrund. Hier wurde ausgelassen und mit guter Stimmung gegessen und getrunken. Für nächstes Jahr wurden mehr Biergetränke auf dem Weg erwünscht. Dem wollen wir dann natürlich auch gerecht werden. 😉
12. Februar – 1. offizielle Mitgliederversammlung
Hier wurden unter Anderem die Satzungsänderung besprochen, neue Mitglieder aufgenommen, Mitgliedsbeiträge festgesetzt und der Vorstand entlastet. Des weiteren wurde noch über Projektmöglichkeiten gesprochen und manche auch zur Umsetzung beschlossen. Entwürfe des Vereinslogos und einer Webseite, wurden für die offizielle Verwendung freigegeben.
22. Mai – Dorfverein ist nun amtlich / Mitgliedsbeiträge
Liebe Mitglieder,
inzwischen ist es uns gelungen – trotz hoher Verwaltungshürden – die Gemeinnützigkeit für unseren Dorfverein Op de Ohled zu erlangen und ein Konto einzurichten. Wir bitten Euch, die Mitgliedsbeiträge auf folgendes Konto einzuzahlen:
Dorfverein Op de Ohled
IBAN: DE91 3706 9627 5868 5020 12 BIC: GENO DED1 RBC
Raiffeisenbank Voreifel
Mitgliedsbeitrag 2015 : 6 Euro
Mitgliedsbeitrag 2016 : 12 Euro
Es freut sich auf eine volle Kasse,
Euer Vorstand
16. Mai – Feier in den Mai war erfolgreich
Als erste Gemeinschaftsaktion mit dem Junggesellenverein Himmelblau, konnte man die Feier in den 1. Mai, trotz des schlechten Wetters, als Erfolg verbuchen. Wir hatten gefühlt 100 Gäste und alle konnten gut mit Getränken und Speisen vom Grill versorgt werden.
2017
08. April – Dreck weg Tag
Als Gemeinschaftsaktion mit dem Gemeinderat Ohlenhard und weiteren Ortsansässigen, wurde wieder erfolgreich der Müll im Dorf und an den Wegesrändern beseitigt. Zudem wurden alte Spielplatzanlagen abgerissen, um neuen Spielgeräten Platz zu machen.
30. April – 2. Feier in den Mai
Im diesen Jahr wurde in etwas kleinerer Runde, mit reichlich Getränken und Grillgut, nett in den Mai gefeiert.
30. Juli – Trödelstand op de Ohlede Kirmes
Neben der Kirmesveranstaltung vom Fr. den 28.07. – Mo. den 31.07. des Junggesellenvereins Himmelblau, wird es dieses Jahr auch wieder einen Trödelstand geben.
30. September – Seefest op de Ohled
Das Angelevent, mit frischen Forellen, Räucherforellen und Getränken, für Jedermann klein und groß.
10. November – St. Martin im Gemeindehaus
Mit St. Martin zu Pferd und Kapelle zum Martinsfeuer und im Anschluss große Tombola, mit Speis und Trank im Gemeindehaus. Treffpunkt 18.00 Uhr, Gemeindehaus-Vorplatz, mit Kakao und Glühwein.
Satzung des Vereins
Satzung
Verein zur Förderung und Pflege von Brauchtum, Natur und Kultur
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen “Dorfverein Op de Ohled”
- Der Verein hat seinen Sitz in Ohlenhard und soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz „e.V“.
- Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege von Brauchtum, Natur und Kultur in Ohlenhard.
- Der Verein ist konfessionell und parteipolitisch neutral.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen des Vereins, auch nicht bei wiederholter Zuschussgewährung.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche volljährige Person sowie minderjährige Persone mit schriftlicher Zustimmung eines Erziehungsberechtigten werden.
- Ein Antrag auf Mitgliedschaft ist beim Vorstand einzureichen.
- Der Vorstand bestätigt eine vorläufige Mitgliedschaft, die durch die Mitgliedsversammlung auf ihrer nächsten Sitzung durch einen Beschluss zu einer ordentlichen Mitgliedschaft wird.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt des Mitglieds, Ausschluss oder Streichung aus der Mitgliederliste. Ein Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Geschäftsjahres zu erklären.
- Ein Vereinsmitglied kann, wenn es die Interessen oder das Ansehen des Vereins gröblich geschädigt hat, durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand endgültig. Dem betroffenen Mitglied ist zuvor, unter Setzung einer angemessenen Frist, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
- Der Vorstand kann die Streichung von der Mitgliederliste beschließen, wenn ein Mitglied auch drei Monate nach der zweiten schriftlichen Mahnung die rückständigen Beiträge nicht bezahlt hat. In der letzten Mahnung ist das Mitglied auf die bevorstehende Streichung hinzuweisen. Das Mitglied ist schriftlich über die erfolgte Streichung zu informieren.
- Ehrenmitglieder werden von der Mitgliedsversammlung bestimmt.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
- Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung,
- der Vorstand
§ 6 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
a. Entgegennahme des Berichts des Vorstandes, in dem insbesondere alle durchgeführten und geplanten Maßnahmen dargestellt werden,
b. Entgegennahme des Kassenberichts und des Berichts der Kassenprüfer/innen,
c. Entlastung des Vorstandes,
d. Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Jahresbeitrages,
e. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes,
f. Wahl der Kassenprüfer/innen,
g. Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins,
h. Ernennung von Ehrenmitgliedern
i. Beschlussfassung über eingegangene Anträge - Die ordentliche Mitgliederversammlung findet nach Bedarf, mindestens alle 12 Monate statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Für den ordnungsgemäßen Zugang der Einladung ist die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse maßgebend.
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn die Einberufung von mindestens 1/4 der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Es gelten die übrigen Vorgaben der Satzung.
- Die Mitgliederversammlung wird von der/dem Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Sie ist unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
- Jedes Mitglied ab 16 Jahren hat eine Stimme. Das Stimmrecht natürlicher Personen ist nicht übertragbar. Sofern nicht einer der anwesenden Mitglieder geheime Abstimmung verlangt, ist die Abstimmung offen.
- Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben dabei außer Betracht. Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von 4/5 erforderlich. Über Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins kann nur abgestimmt werden, wenn dies den Mitgliedern in der Tagesordnung mit der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt worden ist. Im Übrigen sind Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung auch zu Beginn einer Mitgliederversammlung möglich. Über deren Annahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
§ 7 Vorstand
- Der Vorstand wird aus der Mitte der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.
- Der Vorstand besteht aus
a. der oder dem Vorsitzenden,
b. der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden,
c. der oder dem Kassenwart,
d. zwei Beisitzern - Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der oder die Vorsitzende und der oder die stellvertretende Vorsitzende, von denen jeder den Verein alleine vertreten kann.
- Der Vorstand hat insbesondere folgende Aufgaben:
a. Beschlussfassung über Anträge,
b. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlungen,
c. Erstellung eines Jahresberichts
§ 8 Kassenprüferinnen und Kassenprüfer
- Die oder der Kassenprüferinnen oder Kassenprüfer werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
- Die oder der Kassenprüferinnen oder Kassenprüfern sollen mindestens einmal jährlich Prüfungen der Kassen- und Haushaltsführung, der Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der Buchhaltung und Belegführung sowie der Einhaltung der Bestimmungen der Satzung durchführen.
§ 9 Niederschriften
- Die Beschlüsse des Vorstands und der Mitgliederversammlung sind schriftlich abzufassen. Die Niederschriften werden vom Vorsitzenden des Vereins und vom Schriftführer unterzeichnet.
- Der Vorstand ist verpflichtet, Satzungsänderungen, Vorstandsänderungen und Auflösungen des Vereins dem Amtsgericht und dem Finanzamt mitzuteilen.
- Jedes Vereinsmitglied kann alle Niederschriften einsehen.
§ 10 Auflösung des Vereins und Anfallberechtigung
- Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung unter den in § 6 genannten Voraussetzungen und mit der festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.
- Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die oder der Vorsitzende und die oder der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
- Bei Auflösung des Vereins oder Wegfalls seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins nach Erfüllung der Verbindlichkeiten an die Ortsgemeinde Ohlenhard, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 11 Satzungsänderungen
Der Vorstand ist zu Satzungsänderungen ermächtigt, wenn sie infolge gesetzlicher oder gerichtlicher Maßnahmen erforderlich werden. Diese Änderungen sind in der nächsten Mitgliederversammlung bekannt zu geben.
Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 16.10.2015 errichtet.